• Informationen zur Berufshaftpflicht
    Gemäss Art. 1 Verantwortlichkeitsgesetz (sGS 161.1) haftet der Staat für Schäden, den seine Angestellten in Ausübung dienstlicher Verrichtungen Dritten widerrechtlich zufügt.

Vernehmlassungsantwort zum 4. Zwischenbericht der Kommission Fachmittelschule über das Konzept und die Stundentafel der Fachmittelschule Vernehmlassung FMS KMV  4.Zwischenbericht 06.10.06  Beilage 1 Aufbau der Ausbildung  Beilage 2 Interesse BMS Stand August 06  Beilage 3 Grafische Übersicht  Beilage 4 Bereinigung der …

Vernehmlassung zu FMS Weiterlesen »