KMV Info Nr. 1/2007

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Gemäss Art. 1 Verantwortlichkeitsgesetz (sGS 161.1) haftet der Staat für Schäden, den seine Angestellten in Ausübung dienstlicher Verrichtungen Dritten widerrechtlich zufügt. Damit bei einem Schaden die Staatshaftung zum Tragen kommt, müssen demnach folgende Elemente erfüllt sein:

Staatsangestellte, dazu zählen auch sogenannte Hilfspersonen (wie z.B. Lagerleiter);

dienstliche Verrichtung: nur was während der Dienstzeit (Unterricht, Exkursionen, Sonderwochen usw.) geschieht, kann zur Staatshaftung führen;

Widerrechtlichkeit: es muss eine Sorgfaltspflichtverletzung der Lehrkraft vorliegen bzw. nachgewiesen werden können;

Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und der Sorgfaltspflicht-Verletzung.

Bei Grobfahrlässigkeit kann der Staat Rückgriff auf die fehlbare Lehrkraft machen. Für diesen Fall besteht ein Kollektiv-Haftpflicht-Versicherungsvertrag zwischen der Basler Versicherungsgesellschaft und dem KLV. KMV-Mitglieder können davon ebenfalls profitieren!

Die Jahresprämie (pro Jahr) pro KMV-Mitglied beträgt Fr. 11.– Einzahlungsschein und Merkblatt befinden sich in den Dokumentenständern in den Lehrerzimmern.

Die Versicherung umfasst die Haftpflicht

a) aus der beruflichen Tätigkeit als Lehrperson im weitesten Sinne, also auch aus der Durchführung von Veranstaltungen wie Ferienkolonie, Wanderungen, Ski- und Klassenlagern, Schulreisen, Exkursionen, Sportanlässe etc.

b) aus der nebenberuflichen oder nebenamtlichen Tätigkeit (z.B. als Sektionschef, Zivilstandsbeamter, Organist, Gesangs- und Musikvereinsdirigent, als Leiter von Turn- und Sportvereinen, Ferien- und Wanderlager etc.)

c) aus der Durchführung von Veranstaltungen, die von Lehrpersonen auf freiwilliger Basis ohne Gewinnerzielung in der Schweiz durchgeführt werden.

Die Garantieleistung beträgt Fr. 3 Mio. (pro Schadenereignis für Personen- und Sachschäden zusammen).

Die Kollektiv-Haftpflicht-Versicherung bietet auch Rechtsschutz im Disziplinar- und Strafverfahren aufgrund eines versicherten Haftpflichtereignisses und deckt Kosten bis Fr. 250'000.–

Gemäss Auskunft von Dr. iur. Marcel Koller vom Amt für Mittelschulen ist die Versicherung noch nie zur Anwendung gekommen. Es liegt also an jeder Lehrperson, selbst darüber zu entscheiden. (Die Kosten von Fr. 11.– sind für den extremen Ausnahmefall der Grobfahrlässigkeit jedoch akzeptabel.)

Ausführlichere Informationen finden Sie hier und auf der Website des KLV .

 

St. Gallen, 4. Januar 2007
Mathias Gabathuler, Präsident KMV

pdf KMV Info Nr. 1/2007