KMV Info Nr. 6/2005

Liebe Kolleginnen und Kollegen

 

Rechtliche Fragen

Ich werde in Zukunft sporadisch Antworten auf gewisse Fragen, welche an den KMV gerichtet werden, im Info-Blatt veröffentlichen (die Wahrung der Anonymität versteht sich von selbst). Der Grund: Diese Sachgeschäfte sind für viele Mitglieder von Interesse.

Frage:
Per 1.1.2005 wurde die Möglichkeit der Begünstigung des Partners/der Partnerin für Konkubinatspaare in der ganzen Schweiz eingeführt. Gemäss Auskunft von Herrn Horn sei dies bei der Versicherungskasse des Staatspersonals (noch) nicht möglich.

Antwort des KMV:
Es wäre Aufgabe der Personalverbände in dieser Sache aktiv werden. Ihnen sind aber in dieser speziellen Angelegenheit aus politischen Gründen auf Grund der Stellungnahme zur geplanten Totalrevision der Verordnung zur Versicherungskasse des Staatspersonals vorläufig wohl die Hände etwas gebunden. Bei dieser vor drei Jahren angestrebten Totalrevision ging es nämlich um drei Punkte:

  • Primatwechsel (vom Leistungs- zum Beitragsprimat)
  • Rechtliche Verselbständigung der Versicherungskasse (verbunden mit der Frage der Ausfinanzierung)
  • Übrige Revisionspunkte

Das Staatspersonal war in vorbereitenden Arbeitsgruppen paritätisch vertreten.

Schon im Vorfeld war vom Sozialpartner sehr klar gemacht worden, dass es nicht „den Fünfer und das Weggli“ gäbe, d. h. eine Teilrevision im Sinne von Rosinenpicken nicht akzeptiert würde.

Unter den übrigen Revisionspunkten fanden sich damals solche Anliegen, wie in der Frage formuliert, u. a. Überbrückungsrente, gleichgeschlechtliche und Konkubinatspartnerschaften u.a.m. Die Präsidentenkonferenz der Staatspersonalverbände mit ihren Vertretern in den Arbeitsgruppen waren damals nicht bereit einen einen Primatswechsel zu akzeptieren. Aus diesem Grunde hatte die vorbereitende Steuergruppe an die Regierung (= zuständig für die Änderung von Verordnungen) die Empfehlung abgeben, die Totalrevision vorläufig zu sistieren.

Dieser Empfehlung ist die Regierung gefolgt. An einer abschliessenden Diskussion der Verhandlungsdelegation mit den Spitzen des Finanzdepartementes war der KMV durch den Vizepräsidenten Paul Eigenmann vertreten. RR Schönenberger hatte damals explizit nach dem Junktim zwischen den einzelnen Revisionspunkten gefragt. Die Verhandlungsdelegation der Präsidentenkonferenz der Staatspersonal hatte ebenso klar geantwortet, dass ein Verzicht auf den Primatswechsel für die Staatspersonalverbände eine „conditio sine qua non“ für die Akzeptanz der übrigen Revisionspunkte sei.

Die Staatspersonalverbände können deshalb jetzt kaum einen einzelnen Revisionspunkt zur Wiederverhandlung bringen. Das geht politisch schlicht nicht. Also gibt es zwei Wege:

  • Warten auf den nächsten Vorschlag zur Totalrevision der Verordnung (ist auf dem Weg)
  • Warten auf übergeordnetes Recht (BVGÄnderungen möglich)

 

Ausserordentliche Mitgliederversammlung: 20. Januar 2006 um 18.30 Uhr
Hauptbahnhof St. Gallen im historischen Saal
 
 
St. Gallen, 12.12.2005
Mathias Gabathuler, Präsident KMV
Paul Eigenmann, Vizepräsident KMV