KMV Info Nr. 11/2006

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wir erwarten nach vielen Jahren der Sparübungen wieder einmal real einen Schritt nach vorn, dies nicht zuletzt, weil die finanzielle und wirtschaftliche Situation schon lange nicht mehr so rosig ausgehen hat wie in der momentanen Zeit. Wir wissen seit Jahren: Forderungen nach Lohnerhöhungen kommen immer zum falschen Zeitpunkt. Das Personal hat aber in den vergangenen Jahren mehr als genügend dazu beigetragen, durch teilweise massive Abstriche die finanziell schwierigen Zeiten zu überbrücken und hätte nun eine Korrektur nach oben mehr als verdient.

Die Besoldungsansätze für das Staatspersonal sollen auf den 1. Januar 2007 generell um 1,7 Prozent erhöht werden. Zusammen mit Stufenanstieg, Beförderungsquote und Leistungsprämien sind im Mittel Besoldungserhöhungen im Umfang von 3,1 Prozent der Lohnsumme im Budget eingestellt. Allerdings wird bei den Lehrpersonen die Besoldungserhöhung nicht auf dieser Höhe sein. Bei unserem starren Lohnsystem fallen nur die 1,7 % ins Gewicht. Die Regierung stellt mit Stolz fest, dass der Kanton St. Gallen mit dieser Lohnerhöhung im Vergleich mit anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern im vordersten Bereich liege. Die Regierung will damit zum einen dem Umstand Rechnung tragen, dass die Besoldungsansätze schon seit längerer Zeit einen Rückstand auf die Kaufkraftentwicklung aufweisen. Dieser Rückstand soll mindestens wettgemacht werden; je nach Teuerungsverlauf können im längerfristigen Vergleich sogar alle Mitarbeitenden in den Genuss einer realen Lohnerhöhung kommen. Die Regierung möchte mit dieser Massnahme auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden setzen. Diese leisten wertvolle Arbeit, was für den Ruf des Kantons von entscheidender Bedeutung ist.

Die Beurteilung der Regierung ist allerdings zu relativieren. Von einer realen Lohnerhöhung kann beispielsweise bei all jenen nicht gesprochen werden, bei denen auf den 1. Januar 2007 die Familienzulage gestrichen wird. Zur Erinnerung: Auf den 1.1.1997 wurde im Rahmen des damaligen Sparpakets die Familienzulage gestrichen. Allerdings wurde gleichzeitig eine Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt für diejenigen, die bereits bis Ende 1996 eine Familienzulage bezogen. Allen anderen, die erst nach dem 1. Januar 1997 in den Genuss einer Familienzulage gekommen wären, wurde sie nicht mehr gewährt. Diese Übergangsfrist läuft nun am 31. Dezember 2006 ab. Das bedeutet, dass ab 1.1.2007 die Familienzulage bei allen gestrichen wird. Allein dieser Wegfall wird sogar bei den höheren Einkommen zu einem realen Lohnrückgang führen, denn die vorgeschlagene Lohnerhöhung macht die Streichung der Familienzulage keinesfalls wett.

Da wir aus den letzten Jahren immer noch einen Rückstand von 0,5 % auf die Teuerung haben, würde bereits eine Jahresteuerung von 1,2 % dazu führen, dass real keine Lohnerhöhung erfolgt.

Da die vorgegebene Lohnlaufbahn sich zum übrigen Staatspersonal unterscheidet, habe ich den wissenschaftlichen Mitarbeiter des Amtes für Mittelschulen gebeten, unsere Situation zu untersuchen. Seine Stellungnahme folgt noch vor Weihnachten im Info-Blatt 12.

Noch ein Wort zur Teuerungsanpassung der Renten: Nachdem die Regierung auf den 1. Januar 2006 keine Teuerung gewährte, obwohl der Zustand der Pensionskasse dies ermöglicht hätte, erwarten wir auf den 1. Januar 2007 die längst fällige Teuerungsanpassung auch auf die Renten.

Ich wünsche allen Mitgliedern des KMV eine erholsame Weihnachtszeit.

 

Die Anmeldung für den Internationalen Bildungsgipfel vom 17. Februar 2007 (auch als Formi-Kurs möglich) kann auf unserer Homepage gemacht werden oder mit dem Bulletin, das demnächst erscheint.

 

St. Gallen, 14. Dezember
Mathias Gabathuler, Präsident KMV