Meldestelle für Missstände

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Arbeitsplatz eine Situation zu beanstanden haben, können dies an die interne Meldestelle weiterleiten, ohne deswegen mit negativen Kon­sequen­zen arbeitsvertraglicher oder strafrechtlicher Natur rechnen zu müssen. Wer einen Missstand nach Treu und Glauben der internen Meldestelle oder der zuständigen Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber mitteilt, verstösst nicht gegen die Treuepflicht. Dieser Schutz besteht allerdings nicht, wenn das Recht auf Meldung offensichtlich missbraucht wird.

Die Meldestelle für dieses sogenannte Whistleblowing wird von einer ausserhalb der Staats­verwaltung stehenden Person geführt. Auch wenn keine anonymen Meldungen entgegen genommen werden können, wird die Herkunft einer Meldung vertraulich behandelt. Die interne Meldestelle stellt sicher, dass keine Rückschlüsse auf die meldende Person möglich sind.

Die interne Meldestelle:

  • nimmt zusammen mit der meldenden Person den Sachverhalt auf;
  • klärt die meldende Person über Rechte und Pflichten im Rahmen des Verfahrens auf;
  • informiert die zuständige Arbeitgeberschaft, wenn sie Anordnungen einer Massnahme als geboten erachtet;
  • begleitet die Arbeitgeberschaft bei der Abklärung des Sachverhalts und der Umsetzung von Massnahmen;
  • erteilt der meldenden Person Auskunft über die Erledigung der Meldung, es sei denn, es stünden überwiegende Interessen dagegen.

Ansprechpersonen:

Anette Joss
Mediationsteam St.Gallen
Neugasse 49
9000 St.Gallen
079 662 43 17

Stellvertretung:
Gabriel Bawidamann
St. Jakobstrasse 37
9000 St.Gallen
071 242 60 34