Berufshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Eltern, Schüler oder Drittpersonen, die durch den Schulbetrieb einen Schaden erleiden, können nicht direkt gegen die einzelnen Lehrpersonen vorgehen, sondern nur gegen den Schulträger, z.B. gegen den Kanton. Hat die Lehrperson vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, so kann der Schulträger von der Lehrperson eine Beteiligung an der Deckung des Schadens verlangen.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt Regressansprüche vom Arbeitgeber gegen die Lehrperson nur bei grober Fahrlässigkeit ab. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind auch bei der Berufshaftpflicht nicht gedeckt. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Sachen des Arbeitgebers. Es ist das Risiko des Arbeitgebers, wenn während der Arbeit das eigene Inventar Schaden nimmt, bzw. Sache des Arbeitgebers dies zu versichern.

Dem KMV ist kein Fall bekannt, bei dem der Kanton Regress gegenüber einem Lehrer geltend gemacht hat.
Es soll daher jedem Lehrer selbst überlassen sein, ob er diese Berufshaftpflichtversicherung abschliessen möchte.

Die Jahresprämie pro Lehrperson beträgt Fr. 11.- und ist nur zusammen mit der Mitgliedschaft beim KMV möglich.
Die Versicherung gilt jeweils für ein Schuljahr und läuft am 30.September des Folgejahres aus.

Die Versicherung gilt jeweils nur für den Einzahler. Sammeleinzahlungen sind daher nicht möglich.
Die Einzahlung gilt als Bestätigung der Versicherung. Es werden keine zusätzliche Bestätigungen ausgestellt.

Die Einzahlung von Fr. 11.- erfolgt per e-banking auf das Konto:

KMV St.Gallen
Eichenweg 5
9042 Speicher

Postkonto 90-17012-7
CH76 0900 0000 9001 7012 7


Wer trägt die Kosten eines Schadenfalls in der Schule?